Veranstaltungsschutz & Ordnerdienst

Ver­an­stal­tungs­schutz erfor­dert wache Augen und Ohren. Die Voigt Sicher­heits­dienst GmbH unter­stützt Sie bei der Pla­nung Ihrer nächs­ten Veranstaltung.

Wir schaf­fen Sicherheit!

Veranstaltungsschutz & Ordnerdienst

Im Ver­an­stal­tungs­schutz sor­gen neben den regu­lä­ren Ver­an­stal­tungs­dienst­leis­tun­gen wie Ein- und Aus­lass­kon­trol­le auch für die Ein­hal­tung der Auf­la­gen des Ord­nungs­am­tes (z. B. Jugend­schutz), die Brand­schutz­vor­keh­run­gen und die Pla­nung von Flucht- und Ret­tungs­we­gen.
Ver­an­stal­tungs­schutz erfor­dert wache Augen und Ohren. Die Voigt Sicher­heits­dienst unter­stützt Sie bei der Pla­nung Ihrer nächs­ten Veranstaltung.

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Wann wird Veranstaltungsschutz notwendig?

Sicher­lich benö­ti­gen „Ver­an­stal­tun­gen“ wie z.B. ein Jung­ge­sel­len­ab­schied oder die Ver­samm­lung des hie­si­gen Kanin­chen­züch­ter­ver­eins kei­ner­lei Ver­an­stal­tungs­schutz. Ein Ver­an­stal­tungs­schutz wird not­wen­dig ab einer bestimm­ten Grö­ße und falls Publi­kums­ver­kehr besteht. Dies kann durch­aus schon bei klei­ne­ren Events der Fall sein, bei­spiels­wei­se bei Zelt-Dis­cos oder klei­ne­ren Kon­zer­ten auf dem Weih­nachts­markt. Es geht pri­mär dar­um, Künst­ler gegen even­tu­el­le Zugrif­fe zu schüt­zen, bzw. ein Event gegen­über Unbe­fug­ten abzu­schir­men. Oft reicht schon die Prä­sen­z­wir­kung der Ver­an­stal­tungs­schüt­zer aus, um Zwi­schen­fäl­le zu ver­hin­dern. Soll­te sich aller­dings eine unbe­fug­te Per­son einer Büh­ne nähern oder ohne Ticket Zutritt ver­schaf­fen wol­len, dür­fen und müs­sen Ver­an­stal­tungs­schüt­zer Haus­recht aus­üben und ent­spre­chen­de Per­so­nen des Gelän­des ver­wei­sen und wenn nötig entfernen.

Zitat
“Eine Ver­an­stal­tung ist ein zeit­lich begrenz­tes und geplan­tes Ereig­nis, an dem eine Grup­pe von Men­schen teil­nimmt. Die­ses Ereig­nis hat ein defi­nier­tes Ziel und eine Pro­gramm­fol­ge mit the­ma­ti­scher, inhalt­li­cher Bin­dung oder Zweckbestimmung”.
Wiki­pe­dia

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Wann ist es eine Veranstaltung eine Veranstaltung?

Die Defi­ni­ti­on von “Ver­an­stal­tung” ist sehr vage und somit ist alles eine Ver­an­stal­tung, was eine Kon­zert­hal­le oder ein Sta­di­on füllt. Auch ein Fes­ti­val mit Tau­sen­den von Gäs­ten ist natür­lich ein Event mit – in die­sem Fall – erhöh­tem Bedarf an Ver­an­stal­tungs­schutz.
Somit grenzt die Defi­ni­ti­on prak­tisch nichts aus, und umfasst sowohl gesell­schaft­li­che, wie poli­ti­sche, sport­li­cher oder kul­tu­rel­le Ereig­nis­se.
So ein­heit­lich die­se Zusam­men­fas­sung gelingt, so viel­sei­tig ist die Vor­be­rei­tung auf das jewei­li­ge Event. Denn kei­ne Ver­an­stal­tung ist wie die ande­re und auch die Men­schen rund um die Ver­an­stal­tung sind jedes Mal andere.

Um Ihnen einen pro­fes­sio­nel­len Ver­an­stal­tungs­schutz gewähr­leis­ten zu kön­nen, beginnt bei der Voigt Sicher­heits­dienst GmbH schon weit vor dem Start­schuss die Planungsphase.

Event
Ver­an­stal­tungs­schüt­zer dür­fen und müs­sen Haus­recht aus­üben und ent­spre­chen­de Per­so­nen des Gelän­des ver­wei­sen und wenn nötig ent­fer­nen falls sich eine Per­son unbe­fugt der Büh­ne nähert.
eventschutz
Oft reicht schon die Prä­sen­z­wir­kung der Ver­an­stal­tungs­schüt­zer aus, um Zwi­schen­fäl­le zu ver­hin­dern. Ein Ver­an­stal­tungs­schutz wird zwin­gend not­wen­dig ab einer bestimm­ten Grö­ße und falls Publi­kums­ver­kehr besteht.